Samstag, 03.12.2011
Aktuelle Information vom 03. Dezember 2011
Sehr geehrte Aktionäre der FilmConfect AG,
wie Sie sicherlich bemerkt haben, lässt das Listing der neuen Aktien der FilmConfect AG zu unserem Bedauern noch etwas auf sich warten. Gerne möchten wir Ihnen allerdings kurz die Gründe dafür erklären sowie uns gleichzeitig für Ihre Geduld und Ihr Verständnis bedanken.
Um diesen erneuten, einseitigen Auflagen der Deutschen Börse in Frankfurt Folge zu leisten und wir, seitens der FilmConfect AG, ein dortiges Listing sowie die zukünftige Handelbarkeit unserer Aktien im elektronischen
Handelssystem Xetra für überaus wichtig erachten, haben wir uns zu folgender Vorgehensweise entschlossen:
Wir werden Sie noch in diesem Jahr, gewohnt fristgerecht, zu einer außerordentlichen Generalversammlung, gleich zu Beginn des neuen Jahres 2012 einladen, um dort die geforderten sowie notwendigen Beschlüsse für ein Listing in Frankfurt zu verabschieden. Ein früherer Termin macht aufgrund der im Dezember eingeschränkten Arbeitszeiten des Handelsregister in Zug keinen Sinn.
Auf der Versammlung gilt es primär, die Aktien der Aktienkategorie "A" gemäß nachfolgender Statutenänderungen, in stimmberechtigte Vorzugsaktien nach Art. 654 Schweizerisches Obligationenrecht ("OR") umzuwandeln. So sollen die entsprechenden Paragrafen der Statuten künftig lauten:
Den mittels Statutenänderung geschaffenen, stimmberechtigten Vorzugsaktien der Aktiengattung "A" würden gemäss Art. 4 Abs. 2 revStatuten der FilmConfect AG eine statutarisch festgeschriebene Privilegierung hinsichtlich der Dividendenberechtigung gegenüber den Stammaktien der Aktiengattung "B" zukommen. Folglich würden sich die Aktien der Aktiengattung "A" nicht bloss hinsichtlich des Nennwerts unterscheiden, sondern auch bezüglich der Dividendenrechte. Vorzugsaktien nach Art. 654 ff. OR stellen nach schweizerischem Recht eine eigene Aktiengattung dar. Ebenso ist die Emission bzw. die Einführung von Vorzugsaktien nach schweizerischem Recht nicht auf die Hälfte des Aktienkapitals beschränkt und gleichzeitig würden die Anforderungen an ein Listing bei der Deutschen Börse erfüllt.
„Die Betreuung unser Aktie durch einen der führenden Designated Sponsors in Deutschland wird aus unserer Sicht die Liquidität der FilmConfect Aktie signifikant erhöhen und in der Folge wird die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen deutlich sinken“, fasst Christian Rönsch, CEO der FilmConfect AG, die Hauptbeweggründe und Erwartungshaltung zu diesem Schritt zusammen. In seiner Einschätzung der biw AG sieht er sich durch die Deutsche Börse bestätigt: diese bewertet die Qualität der biw AG als Designated Sponsor mit einem AA-Rating, dem besten zu vergebenden Gütezeichen.
„Eine ebenso große Rolle bei der Entscheidung für die Silvia Quandt & Cie. AG spielte der Zugang zu ihren institutionellen Kunden. Hier erhoffen wir uns eine deutliche Erweiterung unseres Aktionärskreises“, ergänzt Martin Irnich, Verwaltungsrat der FilmConfect AG. „Wir haben uns ganz bewusst gegen ein Listing an einer Regionalbörse und für eine Notierung in Frankfurt entschieden, da wir, aufgrund der hohen Anforderungen an eine Notierung, uns gegenüber anderen Firmen deutlich abheben können und uns hierdurch einen besseren Zugang zu privaten und institutionellen Investoren erwarten.“
Doch damit nicht genug, denn für das erste Halbjahr des kommenden Jahres 2012 haben wir in unserer Roadmap zahlreiche weitere und für Sie sicherlich sehr interessante Ziele formuliert:
Ihr
Martin Irnich und Christian Rönsch
Corporate News
Protokoll der außerordentlichen Generalversammlung vom 5. Januar 2012
Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung am 5. Januar 2012
Aktuelle Information vom 03. Dezember 2011
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Market News
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